Suizid - was hilft, was
schadet den Angehörigen
von Ebo Aebischer-Crettol, Schweiz
Als ich für meine Dissertation Hinterbliebene
nach einem Suizid besuchte, um von ihnen in Erfahrung zu bringen, was ihnen nach
einem solchen Tod eines Nächsten am meisten geholfen hat und was sie am meisten
verletzte, ergab sich eine breite Palette von Hilfreichem und Verletzendem. Um
die so erarbeiteten Einsichten aufzuarbeiten, unterwarf ich die
Gesprächsprotokolle einem Raster, sodass der Vergleich verschiedener
Lebenssituationen einigermaßen ermöglicht werden konnte. Ich möchte Ihnen nun
hier von den Ergebnissen dieser Arbeit, erweitert durch zusätzliche
Erkenntnisse, berichten.
1. Anamnese
Die Schilderungen der Lebensgeschichten der Menschen, die in den Tod gingen,
lassen keine Allgemeingültigkeiten erkennen. Aus der Mehrzahl der in Erfahrung
gebrachten Biographien geht hervor, dass es sich um " normale" Menschen
handelte, die im Laufe ihres Lebensweges psychische Probleme bekamen. Der Anteil
von Depressionen und Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis war dabei
besonders hoch. Oft traten die ersten Anzeichen "auffälligen Verhaltens" in der
Pubertät auf. In dem kleinen, untersuchten Kollektiv fällt der hohe Anteil von
sexuellem Missbrauch in der Kindheit der Betroffenen auf. Spätere Erhebungen
auch in anderen Regionen und Selbsthilfegruppen konnten das mitunter nur zum
Teil bestätigen. Aufgrund der häufigen Neigung zur "Selbstmedikation" der
Verstorbenen mit Alkohol oder Drogen liegt die Vermutung nahe, dass sie einen
"Mangel" spürten, der ihnen ein unbeschwertes Leben verunmöglichte.
Psychiatrische Dienste wurden in der Mehrzahl der Fälle in Anspruch genommen.
Sowohl die Suizidenten als auch die Hinterbliebenen waren von der von dieser
Seite angebotenen Hilfe meist enttäuscht. Zum Teil wurden von den
Hinterbliebenen schwere Vorwürfe gegen die institutionelle Psychiatrie erhoben.
Viele der Suizidenten kündigten in mehr oder weniger ausdrücklicher Form — z.T.
auch durch Suizidversuche — ihre Absicht an, sich "das Leben" zu "nehmen". Aus
keinem der mir zur Kenntnis gekommenen Fälle kann auf ein leichtfertiges
Ausscheiden aus dem Leben geschlossen werden. Es fällt vielmehr auf, wie häufig
religiöse Fragen diese Menschen umtrieben und mit welch großem und
unerschütterlichem Gottesglauben sie in den Tod gingen.
2. Verletzungen
Hinterbliebene Bezugspersonen wurden in mannigfaltiger Weise durch uneinfühlsame
Bemerkungen von Bekannten, Verwandten, Freunden und Fremden, die zufällig vom
Suizid erfuhren, verletzt. Fast durchgehend empfanden die Zurückbleibenden den
in ihrer Familie erfolgten Suizid als ein Stigma. Das führte sowohl bei ihnen
als auch bei Personen, mit denen sie geschäftlich, gesellschaftlich oder sonst
wie zu tun hatten, zur Tabuisierung des Todes durch Selbsttötung. Infolgedessen
wurden die Verstorbenen oft totgeschwiegen, was zu erneuten Verletzungen führte.
Schwerwiegende Verletzungen erfolgten durch Polizisten, Arzte (insbesondere
Psychiater), Kirchenvertreter und Verwandte. Die Anmaßung, Eltern das
Abschiednehmen von den Verstorbenen zu verweigern, wiegt besonders schwer. Auch
die Tatsache, dass die nächsten Angehörigen nicht informiert wurden, wo sich die
Verstorbenen im Moment befanden, wurde als verletzend empfunden. Bevor ich
einzelne Bemerkungen aufliste, die Hinterbliebene als verletzend einstuften,
möchte ich einige Beispiele wiedergeben, die nicht nur verletzten, sondern aus
denen auch große Uneinfühlsamkeit in die Betroffenen hervorgeht:
Polizei:
- Telefonische Mitteilung des Todes;
- Durchwühlen der Wohnung nach Drogen, Hinterlassen einer großen Unordnung,
Liegenlassen blutbefleckter Gummihandschuhe;
- pietätloser Umgang mit dem Toten vor den Angehörigen;
- Hinderung der Angehörigen, die Tote oder den Toten am Fundort zu sehen;
- Vorenthaltung des Polizeiberichtes;
- Verdächtigung der Hinterbliebenen als potentielle Mörder bis zur eindeutigen
Abklärung der Todesursache.
Ärzte:
- Fortschicken des Seelsorgers aus der psychiatrischen Klinik, da es nicht
anginge, in den Behandlungsp!an des Arztes "hineinzupfuschen";
- ungenügende Überwachung des suizidgefährdeten Patienten;
- Zurechtweisung des Patienten, er solle "froh sein", dass er noch lebe; er
müsse sich mehr zusammennehmen und nicht "wehleidig" sein;
- Nicht-Ernst-Nehmen von Angehörigen, die einen Suizid befürchten;
- "Nicht-für-Voll-Nehmen" von Patienten; späte (telefonische!) Benachrichtigung
der Angehörigen vom Suizid; verfrühte Entlassung aus der psych. Klinik
- fehlende Beileidsbezeugung an die Hinterbliebenen;
- Weigerung, schriftlich formulierte Fragen der Eltern zu beantworten;
- Darlegung an die Eltern, dass der Sohn "eben nur das Negative aus der Erbmasse
mitbekommen hat";
- mangelnde Nachbetreuung nach Entlassung aus der psychiatrischen Klinik;
- fehlende Nachbetreuung der Hinterbliebenen nach dem Suizid;
- Rechtfertigungsausflüchte und Beschwichtigungsversuche nach Aufdeckung
verschwiegener Kunstfehler;
- Nichtinformation der Angehörigen über die Verlegung ihres Sohnes aus einem
Akutspital in eine psychiatrische Klinik;
- mangelndes Einfühlungsvermögen in die Nöte der Angehörigen;
Besuchsverweigerung für nächste Angehörige;
- Unfähigkeit, korrekte Diagnosen zu stellen und konsequent zu behandeln
("Inkompetenz und Sachunkenntnis");
- Unfähigkeit, große psychische Leiden zu lindern;
- Verrechnung nachweislich nicht erbrachter Leistungen nach dem Tod;
- Aufforderung an eine Mutter, ihren verstorbenen Sohn nicht zu einem "Heiligen"
zu erheben, sondern ihn vielmehr zu hassen (!)‚ da er behandlungsunwillig
gewesen sei und "sich in seiner Depression wohl gefühlt" habe...
Pfarrer:
- Verweigerung der Beisetzung von konfirmierten Verstorbenen, weil sie oder er
nicht (mehr) zu seinem Pfarrkreis gehörte;
- keinerlei Reaktion des Konfirmationspfarrers auf die Todesanzeige;
- Unfähigkeit, der Familie beizustehen — dafür "heiligmäßiges Verhalten und
leere Sprüche";
- Wiederholter Gebrauch der Begriffe "Selbstmord", "Selbstmörder";
- Hinstellen einer Witwe wie eine Mörderin;
- Verbreitung unhaltbarer Behauptungen von der Kanzel herab, wie "Selbstmord
gibt es in der 3. Welt nicht. Er ist ein Charakteristikum unserer Gesellschaft";
- uneinfühlsame Abdankungsansprache mit Leerformeln (,‚total daneben, obwohl Dr.
theol. und Buchautor");
- mangelhafte Begleitung der Trauerfamilie;
- Angebot einer Begleitung gegen Bezahlung;
Bestatter:
- Pietätloses Einsargen der nackten Leiche oder Leichenteile, weil "definitives
Verschließen des Sarges beschlossen" wurde.
- "Entsorgen" von Leichenteilen nach einem Schienensuizid in Abfallsäcke, die
wie in einer Mülltonne in den Sarg gepfercht worden waren.
Verwandte: Hinterbliebene fühlten sich
verletzt, weil
- durch den sexuellen Missbrauch der Verstorbenen in der frühen Jugend durch
Verwandte eine Vulnerabilität gesetzt worden war, die nicht zuletzt zum
Entschluss beigetragen haben mag, sich das Leben zu nehmen, und weil diese
Verwandten mit Familienmitgliedern umgehen, als sei nichts passiert;
- andere Familienmitglieder nicht die notwendige Unterstützung boten;
- Schuldzuweisungen von Seiten der Schwiegerfamilie oder anderer
Familienmitglieder gemacht wurden;
- sich Verwandte und Freunde von den nächsten Hinterbliebenen abwandten und "mit
Leuten, bei denen ein Suizid passierte, nichts mehr zu tun" haben wollten;
- sich andere Verwandte wegen des Suizids in ihrer Ehre verletzt fühlten;
- gegenseitige Schuldzuweisungen innerhalb der Familie erfolgten;
- in der Familie nicht über den Suizid diskutiert werden konnte;
- bewusst einem Teil der Verwandtschaft die Todesnachricht vorenthalten wurde;
- Eltern beim Verlust eines Einzelkindes sich nicht mehr als "Eltern", als
"Mutter" oder "Vater‘ betrachtet sehen, ja Ehepartner sich mitunter einander das
Recht absprachen, noch "Mutter" oder "Vater" zu sein.
Dritte: Hinterbliebene fühlten sich verletzt,
weil
- nicht kondoliert wurde;
- zwei Monate nach dem Tod immer noch (!) kondoliert wurde...;
- andere ihre Trauer nicht verstehen konnten;
- die Meinung geäußert wurde, sie oder er "hätte es früher oder später sowieso
gemacht";
- behauptet wurde, dass "es so hat sein sollen";
- geglaubt wurde, dass "es Gottes Wille war";
- nach dem Befinden der Gattin, den Eltern, Großeltern usw. gefragt wurde, ohne
zu fragen, wie es einem selber geht;
- sie eine gesellschaftliche Isolation erfahren mussten (,‚geschnitten", nicht
mehr gegrüßt wurden, Leute das Trottoir wechselten, wenn sie gesehen wurden);
- in geschäftlichen oder behördlichen Beziehungen die oder der Verstorbene
verleumderisch als jemand hingestellt wurde, der eine geringe Meinung von den
nächsten Angehörigen gehabt habe;
- Gerüchte mit falschen Gründen für den Tod durch Suizid in die Welt gesetzt
wurden (Schulden, AIDS, Krebs, kriminelle Handlungen, Eheprobleme usw.);
- behauptet wurde, "genau" zu "wissen", warum sie oder er in den Tod gegangen
seien, obwohl sie die Verstorbene oder den Verstorbenen kaum kannten;
- unverhohlen Gemeinheiten an den Kopf geworfen wurden;
- sie die Verstorbene oder den Verstorbenen nicht genug geliebt hätten;
- den Eltern ins Gesicht gesagt wurde, dass es "schade" sei, "dass nicht der
andere" (behinderte Sohn) sich das Leben genommen habe;
- Sachverhalte falsch dargestellt und mitunter bewusst verdreht wurden;
- sie sich den Vorwurf gefallen lassen mussten, nichts zur Verhinderung des
Suizids unternommen zu haben;
- ihnen die Verantwortung für den Suizid in die Schuhe geschoben wurde, was
teilweise bis zu Rufmord ging;
- Äußerungen gemacht wurden, wie z.B. "Wie konnte er (sie) euch das nur antun?"
- bei Gesprächen peinlich vermieden wurde, den Namen des oder der Verstorbenen
zu nennen, ja überhaupt von ihm oder ihr zu reden;
- an Geburts- oder Gedenktagen sich niemand getraute, sich an sie zu wenden;
- andere sie nicht mehr als "vollwertige" Eltern, sondern eher als "Versager im
Elternsein" betrachteten;
- von der oder dem Verstorbenen behauptet wurde, sie bzw. er habe "zwei
Gesichter gehabt";
- bestimmte (besonders "fromme") Gemeindemitglieder wegen des Suizids auf
Distanz gingen;
- gewisse Leute behaupteten, "der Teufel [habe] die Hand im Spiel gehabt";
- behauptet wurde, dass die oder der Verstorbene "nun da oben [beim Bestehen vor
Gott] mit großen Schwierigkeiten rechnen" müsse;
- ihnen angeraten wurde, sofort ein Kind zu adoptieren;
- sie nicht verhindert hätten, dass die oder der Verstorbene in die Drogenszene
abgeglitten ist;
- sie nun als "Dulder von Drögelern" hingestellt wurden;
- ihnen gegenüber eine große Verlegenheit und Hilflosigkeit an den Tag gelegt
wird;
- auf die Mitteilung, dass der Tod infolge Suizids eingetreten sei, mit "o wie
schrecklich‘ reagiert wurde.
Die Verstorbenen selbst: Hinterbliebene
fühlten sich verletzt, weil
- sich die oder der Verstorbene durch den Suizid an der Familie oder einem
Familienmitglied "rächen" wollte;
- die durch Suizid Verstorbenen sie "im Stich gelassen" hatten;
- die oder der Verstorbene keinen Abschiedsbrief hinterließ;
- die oder der Verstorbene die nächsten Bezugspersonen kurz vor dem Tod durch
unauffälliges Verhalten oder scheinbare "Besserung" täuschte;
- der Verstorbene nicht über seine bankrotte wirtschaftliche Situation
informierte;
- die oder der Verstorbene testamentarisch verfügt hatte, dass weder
Todesanzeigen versandt noch der Tod sonst wie publik gemacht werden dürfe und
dass die (Urnen-) Beisetzung nur im engsten Familienkreis zu erfolgen habe;
- die oder der Verstorbene verfügt hatte, die Asche in einem Fluss, auf einem
Gletscher oder in einem Wald verstreut werden müsse;
- sie sich (im Falle des Todes eines Einzelkindes) ihres "Mutter- bzw.
Vaterseins" sowie ihrer "Zukunft beraubt" sehen.
Aus den vorstehend wiedergegebenen und als
verletzend empfundenen (und sich mitunter widersprechenden) Äußerungen mag
hervorgehen, dass es keine "richtige" Verhaltensregel gegenüber Hinterbliebenen
(die von einem Suizid betroffen wurden) gibt, die "immer ankommt". Aus der
Diskussion mit den Betroffenen ging jedoch hervor, dass sich "echte Anteilnahme"
nicht durch "viele Worte" auszeichnet. Eine noch so gut gemeinte — und
vielleicht auch zutreffende — Bemerkung kann in der überaus großen
Verletzlichkeit nach einem solchen Todesfall eine unerwünschte Reaktion
hervorrufen oder auf Ablehnung stoßen. So sagte mir beispielsweise eine Frau,
deren Freund sich getötet hatte, dass sie meine Bemerkung schockiert habe,
wonach die Trauer um so größer sei, je tiefer die Liebe zueinander gewesen sei.
Ein Vater dessen Sohn in den Tod gegangen war, fand fast alle verbalen
Beileidsbezeugungen von Geschäftskollegen und Mitarbeitern "irgendwie
gekünstelt, leer, daneben". Hingegen fühlte er, dass er in seinem unendlichen
Leid verstanden war, als eine Putzfrau auf ihn zukam, ihn umarmte und weinte.
3. Hilfen
Was der Mehrzahl der Gesprächspartner am meisten half, waren verständnisvolle
Mitmenschen: Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die spontan anboten, Kaffee und
Besorgungen zu machen, Mahlzeiten zu bereiten, ja für einige Zeit bei der
Trauerfamilie zu wohnen. Was also in der Regel als wohltuend empfunden wurde,
war die unbedingte Präsenz bei den am nächsten Betroffenen. Dieses hilfreiche
Dasein für die anderen geschah meistens nicht auf Ersuchen der Hinterbliebenen,
sondern vielmehr auf spontane Initiative der Begleitperson. Es dürfte nur in
seltenen Fällen vorkommen, dass ein verzweifelter Hinterbliebener die gut
gemeinte Einladung einer hilfsbereiten Person wahrnimmt und sie anruft ( "du
hast meine Nummer, du kannst mich jederzeit anrufen ..") wenn er Hilfe und
Beistand braucht.
Am verständnisvollsten erwiesen sich Mitmenschen, denen Ähnliches widerfahren
war. Selbsthilfegruppen (z.B. "AGUS", "Verwaiste Eltern", "Regenbogen",
"Refugium", "Lichtblick" u.a.m.) waren hilfreich für Eltern, die ein Kind bzw.
für Partner, die eine Partnerin durch Suizid verloren hatten. Hier konnten sie
nicht nur sehen, dass "das auch anderen passiert" und dass viele andere ähnliche
Schicksalsschläge durchzustehen vermochten, sondern sie konnten auch ungehemmt
über ihr eigenes Erleben berichten - immer und immer wieder.
Entgegen verschiedener Feststellungen in einschlägiger Literatur brachte der
Suizid eines Kindes die Ehepartner der mit mir zusammengekommenen
Hinterbliebenen eher näher zusammen. Auch die Bande zwischen Eltern und
überlebenden Geschwistern wurden in der Regel enger. (,‚Mein Partner und die
anderen drei Kinder waren eine ungeheure Stütze. ") Die offene Aussprache
innerhalb der Kernfamilie und das gemeinsame Erinnern an schöne Zeiten mit der
oder dem Verstorbenen waren besonders wertvoll. Umgekehrt erwies sich die
hemmungslose Äußerung von Entrüstung und Wut gegenüber Verwandten und
Mitmenschen, die zu Lebzeiten des oder der Verstorbenen "gefehlt" hatten, als
entlastend.
Geborgenheit im Glauben
Menschen mit christlicher Sozialisierung fanden große Hilfe im Glauben. (,‚Am
meisten hat mir das Gebet geholfen." "Ich spürte eine Mauer des Gebets um mich."
"Das gemeinsame Gebet im Hauskreis trägt uns.") Verständnisvolle Seelsorgerinnen
und Seelsorger waren besonders geschätzt. Es waren weniger die Worte, die sie
sagten, als der Beistand (Umarmen der Eltern, der Geschwister), den sie
leisteten und ihr Dasein (,‚Nicht wertende Anteilnahme"), das als hilfreich
empfunden wurde. Dabei waren praktische Hilfestellungen von der ersten Stunde an
(Begleitung in die gerichtsmedizinischen Institute, in den Aufbahrungsraum;
Erledigung von Anrufen und Formalitäten) bis zu regelmäßiger Nachbetreuung von
größter Hilfe (,‚Der Pfarrer war wie ein Onkel...). Die einfühlsame Gestaltung
der Aussegnung und Beisetzung - unter Einbezug der ganzen Familie - war
hilfreich. Von Bedeutung war auch die große Anteilnahme eines weiten Freundes-
und Bekanntenkreises (,‚Ein Meer von Blumen und Kränzen" Einfühlsame
schriftliche Beileidsbezeugungen sogar von Menschen, die wir vordem nur flüchtig
kannten"...). Das Überlassen einer Kopie der Ansprachen (und der Predigt) sowie
einer Tonbandaufnahme des ganzen Gottesdienstes wurde sehr geschätzt. Sehr
hilfreich wurde der Seelsorger bzw. die Seelsorgerin empfunden, wenn er/sie
quasi als "Klagemauer" zur Verfügung stand.
Ausreichendes Abschiednehmen
Als besonders wichtig wurde von der Mehrzahl der Betroffenen angesehen, von der
oder dem Toten gebührend Abschied nehmen zu können. (,‚Stundenlang am Sarg
sitzen, weinen und mit ihm reden zu können." [ihn/sie] noch einmal berühren. ")
Das Fotografieren der aufgebahrten Toten hat in einigen Fällen wesentlich dazu
beigetragen, die Wirklichkeit und Endgültigkeit des Todes zu akzeptieren. Auch
brachte die Möglichkeit, ein intimes Andenken oder einen Brief an den Toten mit
in den Sarg zu geben, Entlastung. Im Falle des verschlossenen Sarges (stark
entstellter oder in fortgeschrittenem Verwesungszustand befindlicher Körper)
erwies es sich als hilfreich, wenn auf den Sarg ein Foto des oder der
Verstorbenen gelegt werden konnte.
In einem Fall empfand die Witwe das Bedürfnis, die Innenseite des Sargdeckels zu
bemalen. Sie verbrachte so viele Stunden neben ihrem toten Mann. Der reich mit
Bildern und Symbolen ausgestattete Sargdeckel erinnerte dabei an ägyptischen
Grabkult, obwohl diese Frau davon nichts wusste. Sie empfand dieses Ritual als
"unerhört beruhigend". In einem anderen Fall wollte ein Mann unbedingt von
seiner Frau Abschied nehmen, die durch einen Eisenbahnsuizid aus dem Leben
geschieden war. Der Bestatter wollte mit allen Mitteln verhindern, in dem
"definitiv" geschlossenen Sarg noch die Leichenteile zu ordnen. Ich konnte
erwirken, dass noch intakte Körperteile gewaschen und sauber aufgebahrt werden
konnten. Der Großteil der Verstorbenen wurde durch eine Plastikfolie und ein
weißes Leintuch darüber abgedeckt. Ich machte von der Verstorbenen
Polaroidaufnahmen, erzählte dem vor dem Aufbahrungsraum wartenden Ehepartner,
was ich gesehen habe und fragte ihn, ob er es selbst sehen wolle oder lieber nur
die Bilder, die ich gemacht hatte. Er bestand auf dem persönlichen
Abschiednehmen am offenen Sarg. Er hob das Leintuch behutsam an, schluchzte und
legte es zurück. Darauf öffnete er eine große Reisetasche, die mit Rosen gefüllt
war. Er nahm eine Rose nach der anderen und deckte damit den ganzen Sarginhalt
zu. Nach einem gemeinsamen Gebet brachten wir den Sargdeckel an und schraubten
ihn zusammen zu. Beim Verlassen des Aufbahrungsraumes ging ein Leuchten über das
Gesicht des Ehegatten.
Die Verarbeitung des Geschehenen durch
Niederschreiben aller Empfindungen, Verletzungen, Anfragen, Gefühle usw. erwies
sich in vielen Fällen als außerordentlich hilfreich. Anregungen dazu erfolgten
aus einschlägiger Literatur zu Tod, Trauer und Suizid. Das Lesen entsprechender
Bücher wurde sehr häufig als hilfreich empfunden.
Tote wird als Schutzengel der Hinterbliebenen
betrachtet
Ein Zeichen der Verbundenheit von Seiten Verwandter und Bekannter an Geburts-,
Todes- und sonstigen Gedenktagen stellt eine immer wieder als wohltuend
empfundene Hilfe auch längere Zeit nach dem Tod dar. Die oder der Tote wird oft
als "Schutzengel" der Hinterbliebenen betrachtet, was Vertrauen ins Weitergehen
auf dem vor einem liegenden Lebensweg spendet.
Hilfreich erwies sich für viele nächste
Hinterbliebene (Partner, Eltern) die Möglichkeit, einer geregelten Arbeit
nachgehen zu können. (In einigen Fällen war die Arbeit regelrecht zum Surrogat
für den erlittenen Verlust geworden.) Der verständnisvolle und mitunter
schonende Umgang mit dem oder der Trauernden am Arbeitsplatz trug viel dazu bei,
dass sich die Person wieder "auffangen" konnte. Einige Hinterbliebene suchten
und fanden Hilfe bei Therapeuten (Psychologen, Psychiater) in Einzel- oder
Gruppentherapien oder in Meditationsübungen.
Muri,
8. November 2001 Ebo Aebischer-Crettol
|
Dieses Referat wurde gehalten
auf der Jahrestagung 2001 der AGUS e.V. - Angehörige um Suizid
Wilhelmsplatz 2, 95444 Bayreuth, Tel.: 0921-1500380, Fax: 0921-83343
E-Mail: AGUS-Selbsthilfe@t-online.de
Ebo Aebischer-Crettol, Waldriedstr. 23, CH-3074
Muri b.Bern,
ist Beauftragter seiner Landeskirche für die Seelsorge an Suizid-Betroffenen.
Weitere Informationen im Internet:
http://www.agus-augsburg.de: Die
AGUS-Gruppe Augsburg stellt sich vor.
http://www.kompetenznetz-depression.de: Umfassende und gut
verständliche Informationen zu Depression: Krankheitsbild, Symptome,
Therapie, Literatur, ...
http://www.veid.de: Verwaiste Eltern in
Deutschland e.V.
|
Für das Internet bearbeitet von Hanjo
v. Wietersheim
am 18.04.2002.