Technische Kommunikation in der Notfallseelsorge
-Einsatzstellenfunk-
Erfahrungen an Großschadensstellen
und bei Übungen haben gezeigt, dass es immer wieder Probleme mit der
Einsatzstellenkommunikation gibt, d.h. mit der Kommunikation der Einsatzkräfte
der Notfallseelsorge untereinander.
Ideal hierbei wäre nach wie vor
die Kommunikation über Handys, die sowieso bei vielen NFS-Systemen in ständigem
Gebrauch sind. Das Problem liegt aber darin, dass Einsatzstellen gelegentlich
auch in Tälern oder unterversorgten Gebieten sind, in denen nicht alle oder kein
Handy-System funktioniert.
Das Ausweichen auf Funkgeräte der
Rettungsorganisationen klappt auch nicht, da diese ihre Geräte selber brauchen
und da die wenigen BOS-Kanäle gerade bei Großschadenslagen total überlastet
sind, so dass eine zusätzliche Nutzung nicht mehr möglich ist.
Nach dieser frustrierenden
Bestandsaufnahme habe ich mich auf die Suche nach einem akzeptablen Ausweich
-System gemacht.
Voraussetzungen waren:
1) kostengünstig
2) nicht störend bei der
seelsorgerlichen Arbeit
3) auch in funktechnisch
unterversorgten Bereichen einsetzbar
4) unabhängig von Handy- oder
BOS-Funksystemen
5) kompatibel für eine
bundesweite Zusammenarbeit
Als Lösung bin ich auf den
Betriebsfunk im 70cm-Bereich gekommen.
Für die Notfallseelsorge besteht
die Möglichkeit, als Benutzer für eine der bundesweiten Frequenzen des
Betriebsfunks zugelassen zu werden. Auf dieser Frequenz können wir mit
Feststationen, Fahrzeuggeräten und Handsprechgeräten arbeiten. (Wechselsprechen
im Simplexverfahren)
Die Betriebsfunkgeräte bieten
darüber hinaus die Möglichkeit, das Gerät stumm zu schalten, so dass nur die
Durchsagen gehört werden, die für den speziellen Benutzer bestimmt sind.
Die Geräte liegen in ihrer
Leistung (und damit in ihrer Reichweite) über den BOS-Geräten.
Als Kosten entstehen neben den
Anschaffungskosten geringe monatliche Gebühren für jedes Gerät.
Für den Betrieb der Funkgeräte müssen bei der RegTP (geringe) Gebühren
gezahlt werden. Anmeldeformulare findet man auf den
Internetseiten der RegTP (www.regtp.de)
unter:
==> Regulierung Telekommunikation
==> Frequenzzuteilung (Anträge und Ausfüllhinweise)
==> Anträge und Ausfüllhinweise des nichtöffentlichen Mobilfunk
(Antragsformblätter)
oder ganz einfach unter
http://www.regtp.de
Genehmigungsgebühr pro Jahr: ca. 15,- Euro
( Stand: September 2005)
Weitere Informationen, technische
Beratung und preiswerte Geräte bietet z.B.:
Wolfgang Dörrich
MD-Kommunikationstechnik@t-online.de
Damit wir bundesweit
zusammenarbeiten können, müssen die folgenden Regeln eingehalten werden:
Frequenz: 443,2000 MHz
Betriebsart: Wechselsprechen im
Simplexverfahren
Rufname: Rafael
Merkmale der Geräte:
(Ich gehe davon aus, dass in der
Regel nur Fahrzeuggeräte und Handsprechfunkgeräte zum Einsatz kommen. Die
technische Begrenzung der Geräte begrenzt gleichzeitig auch die
Anschaffungskosten und die Möglichkeiten der Fehlbedienung.)
Fahrzeuggeräte (ggf. auch
Feststationen):
Leistung: 6 Watt,
Codierungsmöglichkeit der letzten 3 Ziffern für 5-Ton-Ruftöne,
1 Codierung zum Öffnen des Geräts
bei Stummschaltung
Handsprechfunkgeräte:
Leistung: 2,5 Watt
1 Codierung als Rufton, 1
Codierung zum Öffnen des Geräts bei Stummschaltung
Vorschlag für eine bundesweit einheitliche Codierung:
Mein Vorschlag geht dahin, dass
die Geräte auf Fahrzeugen gelagert werden, die regelmäßig für die
Notfallseelsorge benutzt werden und deshalb bei Großschadensfällen auch
herangezogen werden. In die Fahrzeuge sind Fahrzeuggeräte fest eingebaut. Die
Fahrzeuge übernehmen beim Großschadensfall eine Art Leitstellenfunktion für die
Notfallseelsorge.
Vom Fahrzeug aus können alle
Handsprechfunkgeräte gezielt angesprochen und geöffnet werden.
Von den Handsprechfunkgeräten aus
kann jedes Fahrzeug angesprochen und bei Stummschaltung "geöffnet" werden, da
alle Fahrzeuge die gleiche "Öffnungscodierung" erhalten.
Alle Teilnehmer/innen können frei
miteinander kommunizieren, wenn die Geräte "auf" geschaltet sind.
Hierdurch können die
Seelsorger/innen bei kleineren Einsätzen "offen" miteinander sprechen, bei
zunehmender Funkverkehrsdichte übernimmt das Fahrzeug die Leitstellenfunktion
und kann die dann stummgeschalteten Geräte gezielt öffnen.
Für die einheitliche Codierung
schlage ich das folgende Verfahren vor:
Alle Fahrzeuggeräte lassen sich
mit der Codierung 10001 öffnen.
Die Handsprechfunkgeräte haben
eine Codierung nach dem folgenden Schema:
|
2
|
01
|
01
|
Kennnummer des Bundeslands
2 = Bayern |
Kennnummer des zugehörigen Fahrzeugs |
Ordnungsnummer des Geräts |
Entsprechend wäre der Rufname des
Geräts: Rafael Bayern 1/1.
Das zugehörige Fahrzeug hat den
Rufnamen: Rafael Bayern 1
Die Kennnummern der Bundesländer
verteilen sich (entsprechend der sonstigen Codierung bei 5-Ton-Alarmierungen im
BOS-Bereich) wie folgt:
| Baden Württemberg,
Sachsen-Anhalt |
1
|
| Bayern,
Mecklenburg-Vorpommern |
2
|
| Bremen, Brandenburg |
3
|
| Hamburg |
4
|
| Hessen |
5
|
| Niedersachsen |
6
|
| Nordrhein-Westfalen |
7
|
| Rheinland-Pfalz,
Thüringen |
8
|
| Saarland, Berlin |
9
|
| Schleswig-Holstein,
Sachsen |
0
|
Kontaktadressen:
Allgemeine Fragen:
Hanjo v.Wietersheim,
Notfallseelsorge Bayern, Tel.: 09325-274, Fax: 6838
E-Mail:
mail@notfallseelsorge.de
Technische Beratung:
Wolfgang Dörrich,
MD-Kommunikationstechnik@t-online.de
Letzte Überarbeitung von
Hanjo v.Wietersheim am 13.03..2007 |