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Technische Kommunikation in der Notfallseelsorge
-Einsatzstellenfunk-

Erfahrungen an Großschadensstellen und bei Übungen haben gezeigt, dass es immer wieder Probleme mit der Einsatzstellenkommunikation gibt, d.h. mit der Kommunikation der Einsatzkräfte der Notfallseelsorge untereinander.

Ideal hierbei wäre nach wie vor die Kommunikation über Handys, die sowieso bei vielen NFS-Systemen in ständigem Gebrauch sind. Das Problem liegt aber darin, dass Einsatzstellen gelegentlich auch in Tälern oder unterversorgten Gebieten sind, in denen nicht alle oder kein Handy-System funktioniert.

Das Ausweichen auf Funkgeräte der Rettungsorganisationen klappt auch nicht, da diese ihre Geräte selber brauchen und da die wenigen BOS-Kanäle gerade bei Großschadenslagen total überlastet sind, so dass eine zusätzliche Nutzung nicht mehr möglich ist.

Nach dieser frustrierenden Bestandsaufnahme habe ich mich auf die Suche nach einem akzeptablen Ausweich -System gemacht.

Voraussetzungen waren:
1) kostengünstig
2) nicht störend bei der seelsorgerlichen Arbeit
3) auch in funktechnisch unterversorgten Bereichen einsetzbar
4) unabhängig von Handy- oder BOS-Funksystemen
5) kompatibel für eine bundesweite Zusammenarbeit
 
 

Als Lösung bin ich auf den Betriebsfunk im 70cm-Bereich gekommen.

Für die Notfallseelsorge besteht die Möglichkeit, als Benutzer für eine der bundesweiten Frequenzen des Betriebsfunks zugelassen zu werden. Auf dieser Frequenz können wir mit Feststationen, Fahrzeuggeräten und Handsprechgeräten arbeiten. (Wechselsprechen im Simplexverfahren)
Die Betriebsfunkgeräte bieten darüber hinaus die Möglichkeit, das Gerät stumm zu schalten, so dass nur die Durchsagen gehört werden, die für den speziellen Benutzer bestimmt sind.
Die Geräte liegen in ihrer Leistung (und damit in ihrer Reichweite) über den BOS-Geräten.
Als Kosten entstehen neben den Anschaffungskosten geringe monatliche Gebühren für jedes Gerät.

Für den Betrieb der Funkgeräte müssen bei der RegTP (geringe) Gebühren gezahlt werden. Anmeldeformulare findet man auf den Internetseiten der RegTP (www.regtp.de) unter:

==> Regulierung Telekommunikation

==> Frequenzzuteilung (Anträge und Ausfüllhinweise)

==> Anträge und Ausfüllhinweise des nichtöffentlichen Mobilfunk

(Antragsformblätter)

oder ganz einfach unter
http://www.regtp.de

Genehmigungsgebühr pro Jahr: ca. 15,- Euro ( Stand: September 2005)


Weitere Informationen, technische Beratung und preiswerte Geräte bietet z.B.:

Wolfgang Dörrich  MD-Kommunikationstechnik@t-online.de


Damit wir bundesweit zusammenarbeiten können, müssen die folgenden Regeln eingehalten werden:

Frequenz: 443,2000 MHz

Betriebsart: Wechselsprechen im Simplexverfahren

Rufname: Rafael


Merkmale der Geräte:

(Ich gehe davon aus, dass in der Regel nur Fahrzeuggeräte und Handsprechfunkgeräte zum Einsatz kommen. Die technische Begrenzung der Geräte begrenzt gleichzeitig auch die Anschaffungskosten und die Möglichkeiten der Fehlbedienung.)

Fahrzeuggeräte (ggf. auch Feststationen):
Leistung: 6 Watt, Codierungsmöglichkeit der letzten 3 Ziffern für 5-Ton-Ruftöne,
1 Codierung zum Öffnen des Geräts bei Stummschaltung

Handsprechfunkgeräte:
Leistung: 2,5 Watt
1 Codierung als Rufton, 1 Codierung zum Öffnen des Geräts bei Stummschaltung
 

Vorschlag für eine bundesweit einheitliche Codierung:

Mein Vorschlag geht dahin, dass die Geräte auf Fahrzeugen gelagert werden, die regelmäßig für die Notfallseelsorge benutzt werden und deshalb bei Großschadensfällen auch herangezogen werden. In die Fahrzeuge sind Fahrzeuggeräte fest eingebaut. Die Fahrzeuge übernehmen beim Großschadensfall eine Art Leitstellenfunktion für die Notfallseelsorge.

Vom Fahrzeug aus können alle Handsprechfunkgeräte gezielt angesprochen und geöffnet werden.

Von den Handsprechfunkgeräten aus kann jedes Fahrzeug angesprochen und bei Stummschaltung "geöffnet" werden, da alle Fahrzeuge die gleiche "Öffnungscodierung" erhalten.

Alle Teilnehmer/innen können frei miteinander kommunizieren, wenn die Geräte "auf" geschaltet sind.

Hierdurch können die Seelsorger/innen bei kleineren Einsätzen "offen" miteinander sprechen, bei zunehmender Funkverkehrsdichte übernimmt das Fahrzeug die Leitstellenfunktion und kann die dann stummgeschalteten Geräte gezielt öffnen.

Für die einheitliche Codierung schlage ich das folgende Verfahren vor:

Alle Fahrzeuggeräte lassen sich mit der Codierung 10001 öffnen.

Die Handsprechfunkgeräte haben eine Codierung nach dem folgenden Schema:

 

2
01
01
Kennnummer des Bundeslands
2 = Bayern
Kennnummer des zugehörigen Fahrzeugs Ordnungsnummer des Geräts

Entsprechend wäre der Rufname des Geräts: Rafael Bayern 1/1.

Das zugehörige Fahrzeug hat den Rufnamen: Rafael Bayern 1

Die Kennnummern der Bundesländer verteilen sich (entsprechend der sonstigen Codierung bei 5-Ton-Alarmierungen im BOS-Bereich) wie folgt:

Baden Württemberg, Sachsen-Anhalt
1
Bayern, Mecklenburg-Vorpommern
2
Bremen, Brandenburg
3
Hamburg
4
Hessen
5
Niedersachsen
6
Nordrhein-Westfalen
7
Rheinland-Pfalz, Thüringen
8
Saarland, Berlin
9
Schleswig-Holstein, Sachsen
0

Kontaktadressen:

Allgemeine Fragen:
Hanjo v.Wietersheim, Notfallseelsorge Bayern, Tel.: 09325-274, Fax: 6838
E-Mail: mail@notfallseelsorge.de

Technische Beratung:
Wolfgang Dörrich, MD-Kommunikationstechnik@t-online.de


 

Letzte Überarbeitung von Hanjo v.Wietersheim am 13.03..2007

Mit freundlicher 
Unterstützung  von: