Rechtliches und Ordnungen
Die Tätigkeit als Fachberater Seelsorge und
ähnliche Ämter sind auch in Evangelischen Kirchen genehmigungspflichtig.
Hier die Erläuterungen eines
Kirchenjuristen
Zeugnisverweigerungsrecht, Zeugenaussage und Schweigepflicht -
ein juristischer Leitfaden zum Schutz des Beicht- und
Seelsorgegeheimnisses, herausgegeben vom Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz
Baden-Württemberg:
Die Ordnung für die Kirchliche Notfallseelsorge im Bereich der Evangelischen
Landeskirche in Baden gibt es
hier als .pdf-Download
Konzeption der NFS der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Ev. Landeskirche
in Württemberg , hier als
.pdf-Download
Bayern :
Ökumenische Vereinbarung
über die Arbeit der Notfallseelsorge in Bayern
Hier finden Sie die
Ordnung der Notfallseelsorge
der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (als .pdf-Datei).
Erste Vorüberlegungen im Bayerischen
Innenministerium für den
Einsatz von Betreuungspersonal in
Krisensituationen
.
Um der Vielfalt der inhaltlichen Begrifflichkeiten entgegenzuwirken, haben die
Konferenz der bayerischen Diözesanbeauftragten für Notfallseelsorge und der
Evang.-Luth. Beirat Notfallseelsorge für den innerkirchlichen Gebrauch den
Inhalt der Begriffe "Notfallseelsorge, KIT, Seelsorge in Feuerwehr und
Rettungsdienst und SBE" definiert. (Definitionen
hier
als .pdf-Datei)
Hier der überarbeitete
Katastrophenhilfeplan der
Evang.-Luth Kirche in Bayern vom 30.09.2008 (.zip)
Vereinbarung der
"Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung" im Landkreis Kitzingen
Leitlinien für die
Notfallseelsorge in der Diözese Würzburg (November 2009)
Veröffentlichung
im Amtsblatt der Diözese Augsburg zur Ernennung von Fachberatern Seelsorge.Berlin:
Ökumenische Vereinbarung über die Notfallseelsorge Berlin vom 1.März
2002
hier als
.pdf-Download
Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Träger der NFS Berlin mit der JUH und
dem Malteser-Hilfsdienst vom 07. April 2004,
hier
als .pdf-Dokument
Ordnung der Notfallseelsorge in der EKBO vom 01. November 2005
hier als .pdf-Download
Frankfurt:
Die Evangelische Kirche in Frankfurt schloss mit der Branddirektion
Frankfurt einen Vertrag, mit dem die Einsatznachsorge verbindlich nach
SbE-Standards geregelt und auch finanziell abgesichert wird. Die
Einsatznachsorge für Feuerwehrleute wird vom SbE-Team Frankfurt übernommen, das
auch dem Rettungsdienst und anderen Organisationen zur Verfügung steht,
hier als .pdf-Download.
Hannover
Ordnung
für die Notfallseelsorge in der Evang.-Luth. Kirche Hannover
Kurhessen-Waldeck
Entschließung des Rates der EKKW zur
“Notfallseelsorge in der EKKW” vom 17.02.2003, hier
Nordrhein-Westfalen:
"Integrierung
von PSU in die Einsatzstellenstruktur", ein Schreiben des
Arbeitskreises "Psychosoziale Unterstützung" der LFV NRW / AGBF NRW
Rheinland-Pfalz:
Ordnung der NFS im Bereich
der Evangelischen Kirche der Pfalz vom 14. Januar 2003
Konzeption der NFS in der Kirche im
Rheinland
Vereinbarung zwischen dem Kirchenkreis
und dem Landkreis Rhein-Hunsrück über den Einsatz von Notfallseelsorgern
Saarland:
Schaubild der
Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaft Notfallseelsorge und
Krisenintervention Saarland
Satzung der AG Notfallseelsorge und
Krisenintervention Saarland vom 15. Juli 2003
Sachsen:
Richtlinie des Sächs.
Innenministeriums über die Führung im Katastrophenschutz (RL Führung KatS) 1999
(Sachgebiet S7 Notfallseelsorge /
Notfallpsychologischer Dienst)
Richtlinie zur Organisation der
Notfallseelsorge in der Evang.-Luth. Kirche Sachsen
Neu: Die Grundsätze der Bundesärztekammer zur
ärztlichen Sterbebegleitung, hier als
-pdf-Datei
Versicherungsschutz bei Einsatzfahrten:
Hier die Antwort
Für das Internet bearbeitet von
Hanjo v. Wietersheim am 20.11.2009.
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