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Feuerwehrseelsorge
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Rechtliches  und Ordnungen

Die Tätigkeit als Fachberater Seelsorge und ähnliche Ämter sind auch in Evangelischen Kirchen genehmigungspflichtig.
Hier die Erläuterungen eines Kirchenjuristen

 

Zeugnisverweigerungsrecht, Zeugenaussage und Schweigepflicht - ein juristischer Leitfaden zum Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses, herausgegeben vom Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz

 

Baden-Württemberg:
Die Ordnung für die Kirchliche Notfallseelsorge im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden gibt es hier als .pdf-Download

Konzeption der NFS der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Ev. Landeskirche in Württemberg , hier als .pdf-Download


Bayern
:

Ökumenische Vereinbarung über die Arbeit der Notfallseelsorge in Bayern

Hier  finden Sie die Ordnung der Notfallseelsorge  der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (als .pdf-Datei).

Erste Vorüberlegungen im Bayerischen Innenministerium für den Einsatz von Betreuungspersonal in Krisensituationen .

Um der Vielfalt der inhaltlichen Begrifflichkeiten entgegenzuwirken, haben die Konferenz der bayerischen Diözesanbeauftragten für Notfallseelsorge und der Evang.-Luth. Beirat Notfallseelsorge für den innerkirchlichen Gebrauch den Inhalt der Begriffe "Notfallseelsorge, KIT, Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst und SBE" definiert. (Definitionen hier als .pdf-Datei)

Hier der überarbeitete Katastrophenhilfeplan der Evang.-Luth Kirche in Bayern vom 30.09.2008 (.zip)

Vereinbarung der "Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung" im Landkreis Kitzingen

 

Leitlinien für die Notfallseelsorge in der Diözese Würzburg  (November 2009)

 

Veröffentlichung im Amtsblatt der Diözese Augsburg zur Ernennung von Fachberatern Seelsorge.

Berlin:
Ökumenische Vereinbarung über die Notfallseelsorge Berlin  vom 1.März 2002 hier als .pdf-Download
Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Träger der NFS Berlin mit der JUH und dem Malteser-Hilfsdienst vom 07. April 2004, hier als .pdf-Dokument
Ordnung der Notfallseelsorge in der EKBO vom 01. November 2005 hier als .pdf-Download

Frankfurt:
Die Evangelische Kirche in Frankfurt schloss mit der Branddirektion Frankfurt einen Vertrag, mit dem die Einsatznachsorge verbindlich nach SbE-Standards geregelt und auch finanziell abgesichert wird. Die Einsatznachsorge für Feuerwehrleute wird vom SbE-Team Frankfurt übernommen, das auch dem Rettungsdienst und anderen Organisationen zur Verfügung steht, hier als .pdf-Download.

 

Hannover
Ordnung für die Notfallseelsorge in der Evang.-Luth. Kirche Hannover


Kurhessen-Waldeck
Entschließung des Rates der EKKW zur “Notfallseelsorge in der EKKW” vom 17.02.2003, hier


Nordrhein-Westfalen:
"Integrierung von PSU in die Einsatzstellenstruktur",  ein Schreiben des Arbeitskreises "Psychosoziale Unterstützung" der LFV NRW / AGBF NRW

Rheinland-Pfalz:
Ordnung der NFS im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz vom 14. Januar 2003
Konzeption der NFS in der Kirche im Rheinland
Vereinbarung zwischen dem Kirchenkreis und dem Landkreis Rhein-Hunsrück über den Einsatz von Notfallseelsorgern

Saarland:
Schaubild der Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaft Notfallseelsorge und Krisenintervention Saarland
Satzung der AG Notfallseelsorge und Krisenintervention Saarland vom 15. Juli 2003
 

Sachsen:
Richtlinie des Sächs. Innenministeriums über die Führung im Katastrophenschutz (RL Führung KatS) 1999
 (
Sachgebiet S7 Notfallseelsorge / Notfallpsychologischer Dienst)
Richtlinie zur Organisation der Notfallseelsorge in der Evang.-Luth. Kirche Sachsen

 

Neu: Die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung, hier als -pdf-Datei

Versicherungsschutz bei Einsatzfahrten: Hier die Antwort


Für das Internet bearbeitet von Hanjo v. Wietersheim am 20.11.2009.

Mit freundlicher 
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