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Sehr geehrter Herr v. Wietersheim, Ihre Frage nach dem Versicherungsschutz bei Einsatzfahrten wurde von den Kollegen aus dem Versicherungsbetrieb wie folgt beantwortet: Die Bruderhilfe wird das Risiko der privaten Einsatzfahrten (von zu Hause zum Gerätehaus bzw. zum Einsatzort mit dem Privat-PKW) nicht ausschließen. Wir versichern das natürlich beitragsfrei mit; wir hätten aber bei Antragstellung gerne eine Mitteilung über diesen Sachverhalt*. Bei solchen Einsatzfahrten hat sich der Feuerwehrkamerad allerdings in vollem Umfang an die STVO zu halten; dass heißt, dass die Polizei nicht duldet, dass das Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit oder gar in angetrunkenem Zustand bewegt wird. Versicherungsrechtlich hat er bei diesen Fahrten den "normalen" Versicherungsschutz (Vollkasko: grobe Fahrlässigkeit ist nicht versichert). * gemeint ist hier, dass man bereits bei Abschluss eines Versicherungsvertrages auf seine ehrenamtliche/freiwillige Tätigkeit z.B. in der Feuerwehr hinweisen sollte, man aber dazu nicht verpflichtet ist. Das heißt, auch bei Nichtangabe besteht bei der Bruderhilfe trotzdem der Versicherungsschutz. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Günter Lehner |
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| Mit freundlicher Unterstützung von: ![]() |
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