Organspende
Organspende im Zusammenhang mit Notfallseelsorge-Einsätzen:
Hier einige wichtige Informationen zum Thema:
Vorwort von D. Lenzenhuber,
BRK
TransplantationGesetz
Unterlagen
KID-Fortbildung
Kommentar zum Thema:
Organspende
Rettungshubschrauber sorgen meistens für Aufsehen. Spektakuläre Szenen,
wie sie in den „Notrufserien“ der Fernsehsender für Einschaltquoten
sorgen, ereignen sich auf dem kleinen Landeplatz in der Nähe unseres
Krankenhauses meist nicht. Wenn Christoph 36 oder ein anderer
Rettungshubschrauber hier landet, sind die Patienten in der Regel schon
medizinisch erstversorgt, es geht alles rasch – Übergabe vom
Rettungswagen an die Hubschrauberbesatzung, oder umgekehrt.
Manchmal landet auch ein notfallmedizinisches Team ohne Patient, aber mit
Koffern und Kühltaschen bepackt und startet später mit denselben
Gerätschaften wieder mit unbekanntem Ziel. Insider wissen dann, dass es
sich um eine Organentnahme gehandelt hat.
Wer
aber ahnt etwas über die Hintergründe? Wer kennt die Schicksale der
„Spender“ oder „Empfänger“ ? Wer weiß etwas über die seelischen
Nöte derer, die plötzlich vor eine Entscheidung gestellt werden ?
Da
sitzt die 41jährige Frau in einem Besucherzimmer der
Intensivstation. Die Fassungslosigkeit hat sie erstarren lassen.
Behutsam hält ein Notfallseelsorger ihre Hand. Es ist noch keine 30
Minuten her, dass er ihr in diesem kleinen Raum die erschütternde
Nachricht vom Tod ihrer 19 jährigen Tochter überbracht hat. Die
fröhliche Geburtstagsfeier, die geplante Fahrt zum Szenetreff der
Jugendgruppe, der Blender im Gegenverkehr, der Straßenbaum, die
vergeblichen Versuche des Rettungsdienstes, all das ist bereits
Vergangenheit. Die Gegenwart lässt manchmal kaum Zeit, wieder im Leben
anzukommen.
Der
Seelsorger – gerufen um zu trösten, wo es kaum Trost gibt, steht
unerwartet vor einer ganz anderen Aufgabe: Er soll vermitteln, soll eine
Frage stellen, die kaum über die Lippen will. Eine Frage, die aber auch
keinen Aufschub duldet: „Geben Sie ihr schriftliches
Einverständnis zur Organentnahme bei ihrer Tochter ?“
Schon
wenn ich darüber schreibe, merke ich wieder, welcher Zerreißprobe da
Menschen ausgesetzt sind; allen voran die Mutter, natürlich auch
Ärzte und Schwestern der Station, aber auch der Seelsorger. Fast jeder
und jede weiß, wie sensibel die erste Phase der Trauerverarbeitung für
Angehörige ist. Und dennoch – das Leben, was da gerade auf der
Intensivstation verloschen ist, kann anderen Leben schenken. Aber es
bleibt nur wenig Zeit, für die notwendige Entscheidung.
Nieren können nach
entsprechender Behandlung maximal noch 36 Stunden nach Entnahme
verpflanzt werden. Herz, Lunge, Leber und Bauchspeicheldrüse können noch
nicht dauerhaft konserviert werden und es bleiben nur wenige Stunden für
eine erfolgreiche Übertragung.
Für
alle Organverpflanzungen gilt: je kürzer die Zeit zwischen
Entnahme und Transplantation ist, umso größer sind die Erfolge.
Eine
Spannung, die sich nur schwer in Worte fassen lässt.
Vielleicht kennen Sie auch einen Menschen, der jahrelang auf ein
Spende-Organ gewartet hat.
Aber
wussten Sie, dass etwa 45.000 Menschen in Deutschland nur durch Hilfe
der „künstlichen Niere“ überleben? Die Wenigsten haben eine Ahnung
davon, wie sehr dies die Lebens-Qualität einschränkt.
Über
11.000 Menschen stehen auf der Warteliste für eine
Nierentransplantation.
Mehr
als 2000 Menschen, darunter Kinder und Jugendliche erleiden jährlich das
Endstadium schwerster Organerkrankungen und ihr Leben kann nur mit Hilfe
einer Transplantation gerettet werden.
Auch
wenn man all diese Fakten im Hinterkopf hat, fällt einem die Frage an
die Mutter der verunglückten jungen Frau nicht leichter. - Dennoch
bin ich überzeugt davon, dass sie gestellt werden muss. Bei allem
Respekt vor der Trauer eines Menschen, darf ich die Eltern des anderen
jungen Menschen nicht vergessen, deren Kind durch ein Spendeorgan die
Chance auf ein besseres Weiterleben bekommen kann. Ich werde hin und
wieder gefragt, wie denn in unserer Kirche über solche Fragen
nachgedacht wird.
Dabei
offenbaren sich oft recht abseitige Vorstellungen von einem „Leben nach
dem Tod“. Selbstverständlich gehört die Hoffnung darauf zu den
elementaren Grundlagen des christlichen Glaubens. Aber sie steht in
merkwürdiger Spannung zu der Phantasie, dass unser Körper dafür
möglichst „unbeschädigt“ von dieser Welt kommen muss. Übereinstimmend
haben die großen christlichen Kirchen schon im Jahr 1990 erklärt,
dass die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod aus
christlicher Sicht ein besonderes Zeichen der Nächstenliebe und
Solidarität mit lebensbedrohlich erkrankten oder behinderten Menschen
ist:
„Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von
Organen gibt,
handelt ethisch verantwortlich, weil er anderen Menschen ein Leben in
größtmöglicher Gesundheit und Lebensfreude möglich macht.
Angehörige, die die Einwilligung zur Organentnahme geben, machen sich
nicht des Mangels
an
Pietät gegenüber dem Verstorbenen schuldig. Sie handeln ethisch
verantwortlich, weil
sie ungeachtet des eigenen tiefen Schmerzes entscheiden, anderen Menschen
beizustehen und Leben zu retten.“
Am
Ende wird jede oder jeder selbst, nach eigenem Wissen und Gewissen,
entscheiden müssen und jede und jeder Außenstehende hat diese
Entscheidung zu respektieren. Und niemand darf sich anmaßen, zu
verurteilen, wenn jemand aus guten Gründen „Nein“ zur Organspende sagt.
Im
Übrigen ist der beste Weg, selbst durch eine Erklärung zu
Lebzeiten festzulegen, dass nach dem Tod die Bereitschaft zur
Organspende besteht. Dann sind im Todesfall die Angehörigen von einer
schwerwiegenden Entscheidung entbunden.
Wenn sie mehr wissen möchten über dieses Thema, dann können Sie sich
ratsuchend an jedes Krankenhaus wenden, vor allem aber an den
Arbeitskreis Organspende, Postfach 1562, 63235 Neu-Isenburg,
http://www.akos.de. Dort erhalten Sie
auch Vordrucke für einen eigenen Organspende-Ausweis. Oder Sie
wenden sich an ihr nächstgelegenes Pfarramt. Man wird Sie weiter
vermitteln.
Superintendent Michael Kleemann
Am
Dom 18,39576 Stendal, E-Mail:
sup-stendal@web.de
Für das Internet bearbeitet am
05.12.2007 von
Hanjo v. Wietersheim
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